Sturzprävention
Sturzprävention oder Sturzprophylaxe
Eine erfreuliche Tatsache- die Menschen werden älter. Doch mit dem Älterwerden nimmt das Sturzrisiko zu. Mindestens 1x pro Jahr stürzen etwa 30% der über 65-Jährigen, 40% der über 75-Jährigen und bis zu 50% der über 85-Jährigen.
Die Sturzfolgen können beträchtlich sein und führen oft zu einer späteren Behinderung im Alltag und Verminderung der Selbständigkeit.

Mit der Einführung der Konzepte zur Sturzprävention und -behandlung gemäß Art. 5 der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zum 1. Juli 2026 wird erstmals eine präventive Leistung in die Verordnung aufgenommen. Damit ist die Rolle der Physiotherapie in der strukturierten Sturzprävention national klar definiert, sichtbar verankert und die Vergütung geregelt.
Die Sturzprävention richtet sich an sturzgefährdete Personen und erfolgt gemäß den anerkannten Konzepten „Manual StoppSturz, Vorgehen Ergotherapie/ Physiotherapie” oder „Konzept Aufsuchende Sturzrisikoabklärung und -beratung” der Rheumaliga Schweiz.
Die Sturzprävention wird auf ärztliche Verordnung durch die Versicherungen übernommen und kann sowohl zu Hause wie in der Praxis durchgeführt worden.






